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Interessengemeinschaft
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Geldübermittlungssendungen der DDR in der WährungsunionDieses Exponat soll zeigen, wie der Zahlungsverkehr auf dem Postwege zwischen dem Bereich der Deutschen Post der DDR und dem Bereich der Deutschen Bundespost von heute auf morgen vereinigt wurde. Bereits mit Wirkung vom 2. Juli 1990 war zwischen den beiden deutschen Postverwaltungen der gegenseitige Postüberweisungs- (Zahlkarten-) und Nachnahmeverkehr vereinbart worden. Zum 1. August 1990 war bereits der Postanweisungsdienst in beiden Richtungen möglich. Hierbei konnten die bisherigen Formblätter auch für den Verkehr nach dem Bereich der Deutschen Bundespost verwendet werden. Die im Exponat als Vergleich gezeigten Formblätter und Postvermerke der Deutschen Bundespost lassen erkennen, wie geringfügig die Unterschiede in diesem Teilbereich der beiden Postverwaltungen waren.Trotz rd. 40 jähriger postalischer Abkoppelung und ständigen Ostberliner Abgrenzungsbemühungen blieben auf dem Postsektor zahlreiche Gemeinsamkeiten und Übereinstimmungen in vielen Arbeitsabläufen und Dienstzweigen erhalten. Nur so ist es zu erklären, dass sozusagen aus dem Stand heraus der postalische Zahlungsverkehr nahtlos auf ganz Deutschland - noch vor der staatlichen Wiedervereinigung - ausgedehnt werden konnte. Somit konnte die Deutsche Post der DDR und die Deutsche Bundespost einen erheblichen Beitrag zur Angleichung der beidseitigen Verhältnisse leisten.
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